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300 -Brillenzuschuss für Kinder
Lesen Sie hier, wie das möglich ist.
Seit nun über 20 Jahren betreuen wir unsere Kunden nach dem selben Prinzip:
Wenig Beitrag, viel Leistung.
300 €-Brillenzuschuss für Kinder
Brillenträger werden immer jünger.
Die Kosten für eine gute Sehhilfe immer höher.
Um dem entgegenzuwirken bieten wir auch für Kinder die optimale Absicherung an.
Was ist das Problem?
Personen die eine Brille benötigen, werden immer jünger.
Das lange verweilen vor dem Computer spielt sicherlich eine große Rolle, aber es muss nicht immer nur der Bildschirm schuld sein.
Auch angeborene Sehschwächen sind auf dem Vormarsch.
Um Brillenkosten, die gerade im Kindesalter schon hoch sein können, auf bis zu 0 € zu senken, bieten wir die optimale Kinderabsicherung an.
Die Highlights
Sehhilfen m. Sehstärke 90 % bis 300 €
Erstattung für Hilfsmittel 80 % max. 300 €*
Hörgeräte 80 % max. 600 € je Hörgerät
Wartezeit 3 Monate
Risikozuschlag Keiner
Online-Abschluss Nur mit Beratung möglich
Die Lösung
Die Lösung bietet die DKV - Deutsche Krankenversicherung an.

Sehhilfen m. Sehstärke 90 % bis 300 €
Erstattung für Hilfsmittel 80 % max. 300 €*
Hörgeräte 80 % max. 600 € je Hörgerät
Wartezeit 3 Monate
Auslandsreiseschutz Ohne Wartezeit
Monatsbeitrag 0-19 Jahre 8,16 € / mtl.
Monatsbeitrag ab 20 Jahren 10,44 € / mtl.
Online-Abschluss Nur mit Beratung möglich
Hinweis
* nach abzug der GKV
Rechenbeispiel
Ohne DKV Mit DKV
Gesamtkosten 300 € 300 €
GKV-Zuschuss 0 € 0 €
Mit / ohne DKV 0 € 270 € (90 %)
Eigenanteil 300 € 30 €
Eigenanteil von nur 30 €!

Ja. Der Tarif "KHMR" sieht eine Wartezeit von 3 Monaten vor.
Diese entfällt bei Unfall sowie für Leistungen bei Auslandsaufenthalt.

100 % für die Mehrkosten beim Rücktransport aus dem Ausland, wenn die Organisation durch die DKV erfolgt, sonst zu 80 %.
Diese Erstattungssätze gelten auch, wenn der Rücktransport vorgenommen wird, weil die Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland voraussichtlich 2 Wochen übersteigen würde.

Dieser Tarif ist immer zum 1. eines Monats oder rückwirkend bis zum 15. abschließbar.

Ja. Der Tarif "KHMR" enthält eine Gesundheitsfragen:

  • Werden Hörgeräte bereits benötigt?
Bei bestehender Hörbehinderung ist die Leistung für Hörgeräte ausgeschlossen.

90 %, bis zu 300 €

  • ab dem 14. Lebensjahr einmal alle zwei Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen.
    Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge.
  • bis zum 14. Lebensjahr bei medizinischer Notwendigkeit.

80 %, bis zu 600 € für verordnete Hörgeräte, je Hörgerät.

80 %, bis zu 300 € für verordnete Hilfsmittel je Kalenderjahr nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Bis zum 14ten Lebensjahr können Sie so viele Rechnungen einreichen, wie Sie wollen.
Ab dem 14ten Lebensjahr jedoch nur noch eine alle 2 Jahre.

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