Die Kosten für eine gute Sehhilfe immer höher.
Um dem entgegenzuwirken bieten wir auch für Kinder die optimale Absicherung an.
Das lange verweilen vor dem Computer spielt sicherlich eine große Rolle, aber es muss nicht immer nur der Bildschirm schuld sein.
Auch angeborene Sehschwächen sind auf dem Vormarsch.
Um Brillenkosten, die gerade im Kindesalter schon hoch sein können, auf bis zu 0 € zu senken, bieten wir die optimale Kinderabsicherung an.
Sehhilfen m. Sehstärke | 90 % bis 300 € |
Erstattung für Hilfsmittel | 80 % max. 300 €* |
Hörgeräte | 80 % max. 600 € je Hörgerät |
Wartezeit | 3 Monate |
Risikozuschlag | Keiner |
Online-Abschluss | Nur mit Beratung möglich |
Sehhilfen m. Sehstärke | 90 % bis 300 € |
Erstattung für Hilfsmittel | 80 % max. 300 €* |
Hörgeräte | 80 % max. 600 € je Hörgerät |
Wartezeit | 3 Monate |
Auslandsreiseschutz | Ohne Wartezeit |
Monatsbeitrag 0-19 Jahre | 8,16 € / mtl. |
Monatsbeitrag ab 20 Jahren | 10,44 € / mtl. |
Online-Abschluss | Nur mit Beratung möglich |
Ohne DKV | Mit DKV | ||
Gesamtkosten | 300 € | 300 € | |
GKV-Zuschuss | 0 € | 0 € | |
Mit / ohne DKV | 0 € | 270 € (90 %) | |
Eigenanteil | 300 € | 30 € |
Ja. Der Tarif "KHMR" sieht eine Wartezeit von 3 Monaten vor.
Diese entfällt bei Unfall sowie für Leistungen bei Auslandsaufenthalt.
100 % für die Mehrkosten beim Rücktransport aus dem Ausland, wenn die Organisation durch die DKV erfolgt, sonst zu 80 %.
Diese Erstattungssätze gelten auch, wenn der Rücktransport vorgenommen wird, weil die Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland voraussichtlich 2 Wochen übersteigen würde.
Dieser Tarif ist immer zum 1. eines Monats oder rückwirkend bis zum 15. abschließbar.
Ja. Der Tarif "KHMR" enthält eine Gesundheitsfragen:
- Werden Hörgeräte bereits benötigt?
90 %, bis zu 300 €
- ab dem 14. Lebensjahr einmal alle zwei Jahre für neue Brillen oder Kontaktlinsen.
Ein Leistungsanspruch entsteht schon vorher bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge. - bis zum 14. Lebensjahr bei medizinischer Notwendigkeit.
80 %, bis zu 600 € für verordnete Hörgeräte, je Hörgerät.
80 %, bis zu 300 € für verordnete Hilfsmittel je Kalenderjahr nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Bis zum 14ten Lebensjahr können Sie so viele Rechnungen einreichen, wie Sie wollen.
Ab dem 14ten Lebensjahr jedoch nur noch eine alle 2 Jahre.