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400 Erstattung
Lesen Sie hier, wie das möglich ist.
Seit nun über 20 Jahren betreuen wir unsere Kunden nach dem selben Prinzip:
Wenig Beitrag, viel Leistung.
400 € Erstattung für Sehhilfen
Jedes Jahr gehen Millionen von Deutschen zum Optiker für eine neue Sehhilfe.
Üblicherweise wird diese jedoch nicht von allen Krankenkassen oder nur teilweise erstattet.

Das bedeutet für den Kunden eine hohe Rechnung von bspw. 400,00 € pro Sehhilfe.
Was ist das Problem?
Ihre Brille fällt herunter, Ihr Kind setzt sich auf sie drauf, oder durch einen Unfall geht Ihre Brille kaputt.
Situationen, die die meisten Brillenträger bereits erleben mussten.

Eine Reperatur oder gar eine neue Sehhilfe zu kaufen, kann schnell in die hunderte Euro an kosten gehen.

Unser Partner, die BBKK, übernimmt diese Kosten bis zu 400 € alle 2 Kalenderjahre.
Die Highlights
Sehhilfen m. Sehstärke 400 €*
Erstattung für Reparaturen 400 €*
Erstattung für Augenvorsorge Bis zu 500 € je Kalenderjahr
Erstattung für LASIK-OP 1.500 €**
Risikozuschlag 4 € bei bestehender Sehhilfe
Online-Abschluss Hier möglich
Die Lösung
Die Lösung bietet die Bayerische Beamten-Krankenkasse an.

Sehhilfen m. Sehstärke 400 €*
Erstattung für Reparaturen 400 €*
Erstattung für Augenvorsorge Bis zu 500 € je Kalenderjahr
Erstattung für LASIK-OP 1.500 €**
Monatsbeitrag 0-19 Jahre 8,80 € / mtl.
Monatsbeitrag ab 20 Jahren 13,45 € / mtl.
Online-Abschluss Hier möglich
Leistungsübersicht der BBKK (PDF) Hier ansehen
Hinweis
Sind Sie bereits Brillenträger, so kommt ein Zuschlag von 4 € auf den Monatsbeitrag hinzu.

* 80 % bis 400 € insgesamt, alle 2 Kalenderjahre
** im 1. Jahr bis zu 200 €, in den ersten beiden Jahren zusammen bis zu insgesamt 500 €
Rechenbeispiel
Ohne BBKK Mit BBKK
Gesamtkosten 500 € 500 €
GKV-Zuschuss 0 € 0 €
Eigenanteil 500 € 100 €

Erstattungsfähig sind Sehhilfen, also Brillen, Sonennbrillen und Kontaktlinsen mit Sehstärke.
Darüber hinaus sind auch Vorsorgeuntersuchungen und Augenvorsorgeuntersuchungen mitversichert.

Nicht-Erstattungsfähig sind Rechnungen oder Aufträge, die vor Versicherungsbeginn waren.
Auch Reinigungs- und Pflegemittel werden nicht erstattet.

Nein. Der Tarif "VorsorgePrivat" sieht keine Wartezeit vor.
Das ist für Sie von Vorteil, da Sie so direkt Rechnungen bis zu 400 € einreichen können.

Dieser Tarif ist immer bis zum 01. eines neuen Monats oder Rückwirkend 14 Tage abschließbar.

Folgende Gesundheitsfragen werden gestellt:

  • Sind Sie Brillenträger?
  • Tragen Sie ein Hörgerät?

Sie haben alle 2 Kalenderjahre bis zu 400 € für Brillen, Sonnenbrillen und Kontaktlinsen mit Sehstärke, sowie Reperaturen, zur verfügung.
Das Budget kann jedoch nicht angespart werden, weshalb Sie die vollen 400 € verwenden sollten.

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